Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anwendbarkeit der ABG
Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen Name Tierphysiotherapiepraxis (im Folgenden: Therapeut) und dem Tierhalter im Rahmen des (mündlich oder schriftlich) geschlossenen Behandlungsvertrages, soweit zwischen den Parteien schriftlich nichts anderes vereinbart wurde.
2. Behandlungsvertrag
Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Tierhalter das generelle Tierphysiotherapieangebot dadurch annimmt, dass er sich zum Zwecke der Beratung, Diagnose und/oder Therapie an den Therapeuten wendet.
Der Therapeut berät den Tierhalter über die möglichen Therapiemaßnahmen. Trifft der Tierhalter keine Entscheidung über eine konkrete Maßnahme wendet der Therapeut die Therapiemaßnahme an, die dem mutmaßlichen Willen des Tierhalters entspricht.
Eine Heilung oder ein bestimmtes Ergebnis der Therapie wird nicht zugesagt. Ein Erfolg der Behandlung ist nicht geschuldet.
Der Tierhalter ist zu einer aktiven Mitwirkung nicht verpflichtet. Sollte der Tierhalter allerdings entgegen den Ratschlägen des Therapeuten agieren, unzutreffende oder unvollständige Angaben zum Gesundheitszustand des Tieres machen, ist der Therapeut berechtigt, die Behandlung abzubrechen.
3. Honorar
Der Therapeut hat für die Durchführung der Behandlung Anspruch auf ein Honorar. Die Höhe des Honorars wird zwischen dem Therapeuten und dem Tierhalter gesondert vereinbart. Sollte keine Vereinbarung getroffen sein, gilt die die ortsübliche Vergütung als angemessen und vereinbart.
Das Honorar ist für jeden Behandlungstermin vom Tierhalter in bar (oder falls möglich, per EC-Cash) an den Therapeuten zu bezahlen. Eine Zahlung auf Rechnung per Überweisung ist nur nach gesonderter Absprache mit dem Therapeuten möglich. Dies muss vor dem Behandlungstermin vereinbart werden.
Der Therapeut berechnet für Hausbesuche Fahrtkosten. Unter „Hausbesuch“ ist jeder Termin zu verstehen, der nicht in der Praxis des Therapeuten stattfindet. Die Höhe der Fahrtkosten wird individuell vereinbart.
Wenn der Therapeut Leistungen Dritter vermittelt, die er nicht fachlich überwacht (z.B. Laborleistungen), ist er berechtigt, die von den Dritten berechneten Beträge dem Tierhalter in Rechnung zu stellen. Diese Beträge sind in Rechnungen und Quittungen gesondert auszuweisen.
Für die berechneten Leistungen ist der jeweils gültige Mehrwertsteuersatz zu berechnen.
4. Honorarausfall
Zur Behandlung des jeweiligen Tieres werden mit dem Tierhalter Termine vereinbart. Termine gelten dann als vereinbart, wenn sie schriftlich, per Mail, per WhatsApp, mündlich oder telefonisch vereinbart werden. Die vereinbarte Vergütung ist in voller Höhe zu bezahlen, wenn der Termin seitens des Tierhalters weniger als 24 h vorher abgesagt wird. Liegen wichtige Gründe für die Absage vor, z.B. Erkrankung des Tierhalters oder des Tieres, so kann der Therapeut von der Berechnung der Vergütung absehen.
Der Tierhalter hat die Möglichkeit, einen niedrigeren Schaden nachzuweisen, der Therapeut hat die Möglichkeit, einen höheren Schaden nachzuweisen.
5. Haftung
Der Tierhalter haftet für alle Schäden, die durch ihn oder sein Tier an Personen, insbesondere dem Therapeuten und/oder der Praxiseinrichtung und Praxisausrüstung verursacht werden, direkt und in voller Höhe.
Die Haftung des Therapeuten für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen. Er haftet lediglich für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz sowie für Schäden an Leben, Körper und/oder Gesundheit des Tierhalters.
6. Datenschutz / Schweigepflicht
Der Therapeut erhebt, verarbeitet und speichert personenbezogene Daten des Tierhalters sowie des Tieres. Dies ist notwendig zur Durchführung der Behandlung.
Der Therapeut verpflichtet sich, diese Daten vertraulich zu behandeln und nur insoweit weiterzugeben, als dies zur Behandlung, zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen und zur Wahrnehmung berechtigter Interessen (z.B. beim Forderungseinzug) erforderlich ist.
Im übrigen gibt der Therapeut die Daten nur weiter, wenn der Tierhalter ausdrücklich damit einverstanden ist, z.B. an den behandelnden Tierarzt zur Abstimmung von Behandlungsmaßnahmen.
Die Schweigepflicht entfällt auch dann, wenn der Therapeut im Zusammenhang mit der Behandlung des Tieres persönlich oder wegen der Art und/oder Ausführung der Behandlung angegriffen wird und er sich mit der Verwendung der Daten entlasten kann.
7. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der Klauseln unwirksam oder teilweise unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Klauseln davon nicht berührt.
8. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird das für den Sitz des Therapeuten zuständige Gericht vereinbart.
Ende der AGB